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ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ (EnWG)

 
 

Erwerb von Stromnetzen und Betrieb gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Die netz & energie Betriebsgesellschaft mbH hat sich auf den Erwerb bzw. auf die Übernahme von so genannten Arealnetzen spezialisiert. In der Vergangenheit wurden mittelspannungsseitige Stromnetze innerhalb von Industriearealen und Gewerbeparks häufig als so genannte "Objektnetze" betrieben, insbesondere dann, wenn auf dem Areal nur ein Nutzer ansässig war (z. B. Grundig-Areal Fürth, AEG-Areal Nürnberg etc.). Gemäß neuester Rechtsprechung des EuGH vom 22.05.2008 ("citiworks"), ist die entsprechende Regelung des § 110 Abs. 1 Nr. 1 EnWG, wonach ein so genanntes Objektnetz von der energierechtlichen Regulierung nach EnWG befreit ist, als nicht mit den Vorgaben des Europarechts vereinbar erklärt worden. Der Objektnetzstatus nach deutschem Recht ist damit faktisch weggefallen. Stromnetze in Liegenschaften vorgenannter Art unterliegen somit vielmehr nach § 4 Abs. 1 EnWG einer Genehmigungspflicht, insbesondere auch, um Drittlieferanten auf Grundlage von regulierten Netzentgelten die Möglichkeit der Energieversorgung auf der Liegenschaft zu ermöglichen. Der Betrieb eines Energieversorgungsnetzes ohne Genehemigung nach § 4 EnWG kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 € geahndet werden.

Hier stellt die netz & energie Betriebsgesellschaft mbH, als privater, bankenunabhängiger und vom Bundeswirtschaftsministerium zugelassener Netzbetreiber im Sinne des EnWG, eine echte Alternative zu den herkömmlichen Netzbetreibern (wie zum Beispiel Stadtwerke) dar.

 
     
 



 
 
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