Den gemäß EnWG erforderlichen kaufmännischen Netzbetrieb (Messdatenerfassung mittels geeigneter und geeichter Zähler, Genehmigung des Netzes gemäß EnWG § 4, Regulierung des Netzes und Genehmigung der Erlösobergrenze, Reporting, Anlagenbuchhaltung gemäß Vorgabe EnWG, Abwicklung Konzessionsabgabe, Datenübermittlung der Stromverbräuche an vorgelagerten Netzbetreiber und Stromlieferanten) wickelt die netz & energie Betriebsgesellschaft mbH hausintern ab.
Hierzu beschäftigt die netz & energie Betriebsgesellschaft mbH qualifizierte Mitarbeiter. Mit der Übernahme des Stromnetzes durch die netz & energie Betriebsgesellschaft mbH haben die Nutzer bzw. Mieter der Liegenschaft weiterhin das Recht auf freie Wahl des Stromlieferanten!
Die netz & energie Betriebsgesellschaft mbH ist kein Stromlieferant sondern erfahrener Netzbetreiber. |